Seit 2006 können Sie Ihre Handwerker-Rechnung steuerlich geltend machen. Gefördert werden alle handwerklichen Leistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken.
Berücksichtigt werden jedoch nur die Arbeits- und Anfahrtskosten - keine Materialkosten.
Sparen Sie daher bis zu 1.200€, in dem Sie Ihre Handwerker-Rechnung im Zuge der Steuererklärung einreichen.